Europäisches ECVET-Netzwerk
Anrechnung, Akkumulierung und Anerkennung
der Lernergebnisse in Europa

ECVET BESSER KENNENLERNEN – FRAGEN & ANTWORTEN

LERNERGEBNISSE

1. Was sind Lernergebnisse?
 

LLernergebnisse sind Aussagen darüber, was ein Lernender weiß, versteht und in der Lage ist zu tun, nachdem er einen Lernprozess abgeschlossen hat (siehe die Empfehlung von 2008 zum Europäischen Qualifikationsrahmen – EQR).

In der Regel beschreiben Qualifikationsrahmen das allgemeine Niveau der Lernergebnisse einer Qualifikation. Für die Zwecke des ECVET dient der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) als Referenzinstrument.

Lernergebnisse können für verschiedene Zwecke verwendet werden, z.B. zur Festlegung der Deskriptoren eines Qualifikationsrahmens, zur Definition von Qualifikationen, zur Gestaltung von Lehrplänen oder für Bewertungen. Die Beschreibung der Lernergebnisse kann je nach Zweck und Kontext mehr oder weniger detailliert ausfallen.

Lernergebnisse werden im Rahmen der Gestaltung einer Qualifikation erarbeitet. Je nach Qualifikationssystem gibt es verschiedene Ansätze, um Lernergebnisse festzulegen und zu beschreiben.

Lernergebnisse können über verschiedene Lernwege, Unterrichtsmethoden (in Schulen, Firmen, am Arbeitsplatz usw.), in verschiedenen Lernkontexten (formal, nicht formal, informell) und Umfeldern (d h. Land, Bildungs- und Ausbildungssystem) erzielt werden.

 
2. Wie werden Lernergebnisse beschrieben?
 

Lernergebnisse werden mit Hilfe der Begriffe und Deskriptoren beschrieben, die im jeweiligen Qualifikationssystem gebräuchlich sind.

Die europäische Definition eines Lernergebnisses, die sich auf Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen bezieht (siehe Empfehlung zum EQR), ist der gemeinsame Nenner, auf den sich die Vielfalt der Methoden zur Beschreibung von Lernergebnissen bezieht.

Das ECVET stellt hinsichtlich des Formats der Lernergebnisbeschreibungen keine Vorlage oder Systematik bereit. Solche Vorlagen oder Klassifizierungen können aber auf nationaler, regionaler oder Systemebene verfügbar sein (z. B. als Teil eines nationalen Qualifikationsrahmens).

Für die Umsetzung des ECVET ist entscheidend, dass die Lernergebnisse von Qualifikationen und Einheiten klar festgelegt und beschrieben werden, damit es möglich ist, sich gegenseitig über die verschiedenen Qualifikationen zu verständigen und zu beurteilen, ob:

  • die im Rahmen einer Mobilitätspartnerschaft beschriebenen Qualifikationen zu der gleichen oder einer ähnlichen beruflichen Tätigkeit führen;
  • ob die Lernergebnisse, die mit Bezug auf ein bestimmtes Umfeld oder einen Kontext beschrieben werden, mit denen eines anderen Systems oder Kontexts vergleichbar sind.

Weitere Informationen zur Beschreibung von Einheiten mit Hilfe von Lernergebnissen finden Sie in den Abschnitten über Einheiten.

Für Partnerschaften, die das ECVET im Rahmen transnationaler Mobilität verwenden, kann es nützlich sein, Hilfsmittel wie z. B. Tabellen oder Vorlagen zu erstellen, die verdeutlichen, welche Lernergebnisse auf dem Wege der Mobilität erworben werden können, und sie auf kohärente Weise zu beschreiben. Die Ziele sind:

  • Qualifikationen verschiedener Qualifikationssysteme miteinander vergleichen zu können;
  • die Ähnlichkeiten zwischen den Qualifikationen und Lernergebnissen der Partnereinrichtungen aufzuzeigen;
  • zu klären, welche Lernergebnisse innerhalb dervon den Partnereinrichtungen zuerkannten Qualifikationen nicht vorgesehen sind .

Inwieweit solche Hilfsmittel verwendet werden, richtet sich nach dem Bedarf der jeweiligen Partnerschaft.

 
3. Wie werden Lernergebnisse im ECVET verwendet?
 

Zur Umsetzung des ECVET müssen Qualifikationen mit Hilfe von Lernergebnissen beschrieben werden. Lernergebnisse werden in Einheiten zusammengefasst (siehe Abschnitt über Einheiten).

Bewertete Lernergebnisse werden in Leistungspunkten dargestellt. Leistungspunkte sind die Grundlage für die Anrechnung von Lernergebnissen in einem anderen Lernkontext sowie ihre Akkumulierung (siehe Abschnitt über die Übertragung und Akkumulierung von Leistungspunkten).

Die Übertragung und Akkumulierung von Leistungspunkten im ECVET baut auf dem Konzept der Lernergebnisse auf. Diese Lernergebnisse hängen nicht vom Lernprozess oder Lernkontext ab, in dem sie erworben wurden, und können daher zur Beurteilung herangezogen werden, ob das, was ein Lernender in einem bestimmten Lernumfeld geleistet hat, mit den Anforderungen eines anderen Umfelds und Kontexts vergleichbar ist.

 

EINHEITEN

4. Was sind Einheiten und wie hängen sie mit Qualifikationen zusammen?
 

Eine Einheit ist ein Bestandteil einer Qualifikation, bestehend aus einem kohärenten Satz von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, die bewertet und validiert werden kann (Vgl. ECVET Empfehlung von 2009 - hier und alle folgenden kursiv gesetzten Zitate).

Einheiten ermöglichen den schrittweisen Erwerb von Qualifikationen durch Anrechnung und Akkumulierung von Lernergebnissen. Sie setzen eine Bewertung und Validierung voraus, die der Bestätigung und dem Nachweis dient, dass der Lernende die erwarteten Lernergebnisse erreicht hat.

Je nach Reglement können Einheiten entweder mehreren Qualifikationen gemein sein oder nur eine bestimmte Qualifikation betreffen. Die Einheiten müssen entsprechend den Anforderungen für die Zuerkennung einer Qualifikation erworben werden. Diese Anforderungen können je nach Traditionen und Gepflogenheiten des jeweiligen Qualifikationssystems und der Ausgestaltung der entsprechenden Normen mehr oder weniger restriktiv sein.

Einheiten können auch zur Strukturierung des formalen Ausbildungsprogramms verwendet werden.

 
5. Wie kann das ECVET in einem Qualifikationssystem eingesetzt werden, das keine Einheiten verwendet?
 

In Ländern, wo Qualifikationen nicht mit Hilfe von Einheiten beschrieben werden oder wo keine Akkumulierung von Einheiten vorgesehen ist, kann das ECVET für Mobilitätszwecke genutzt werden, indem für Mobilitätsphasen spezielle Einheiten festgelegt werden. Die für solche Einheiten vergebenen Leistungspunkte können dann angerechnet werden. Die Lernergebnisse werden validiert, indem der Lernende von den entsprechenden Abschnitten der Ausbildung in der Herkunftseinrichtung ausgenommen wird (d. h. er oder sie muss den Lernprozess nicht noch einmal durchlaufen). Allerdings werden solche Lernergebnisse erst dann anerkannt, wenn der Lernende die Abschlussbewertung besteht, die zur Zuerkennung der Qualifikation führt.

 
6. Wie können Lernergebnisse zu Einheiten zusammengefasst und kombiniert werden?
 

Die Einheiten sollten in Bezug auf die Gesamtqualifikation kohärent aufgebaut und strukturiert sein.

Um Lernergebnisse zu Einheiten zusammenzufassen, müssen solche Ergebnisse ausgewählt werden, die bestimmte Gemeinsamkeiten aufweisen. Es gibt verschiedene Kriterien, nach denen Lernergebnisse zu Einheiten zusammengefasst werden können. Welche Kriterien herangezogen werden, hängt vom jeweiligen Qualifikationssystem ab. Beispiele für solche Kriterien sind:

  • die Zugehörigkeit der Lernergebnisse zum gleichen beruflichen Tätigkeits-/Aufgabenbereich (beispielsweise die Lernergebnisse einer Einheit mit dem Titel "Haarwäsche und -pflege");
  • die Zugehörigkeit der Lernergebnisse zum gleichen Produkt/Produktionsverfahren (beispielsweise die Lernergebnisse einer Einheit mit dem Titel "Zubereitung von Grillgerichten");
  • Lernergebnisse können auch nach den Stufen eines Produktionsprozesses oder der Bereitstellung einer Dienstleistung zusammengefasst werden (beispielsweise die Lernergebnisse einer Einheit mit dem Namen "Informieren des Kunden über die Art einer Instandhaltungsmaßnahme"); oder
  • Lernergebnisse können in einer Einheit zusammengefasst werden, weil sie dem gleichen Kenntnis-, Fertigkeits- oder Kompetenzbereich angehören (beispielsweise könnte die Fremdsprachenkompetenz eine eigenständige Einheit bilden).

Berufliche Qualifikationen können Lernergebnisse umfassen, die unmittelbar mit der Fähigkeit einer Person verknüpft sind, bestimmte Tätigkeiten am Arbeitsplatz auszuführen. Oft umfassen sie jedoch auch Lernergebnisse, die sich auf Schlüsselkompetenzen beziehen. Die Entscheidung, ob Lernergebnisse mit unmittelbarem Bezug auf bestimmte berufliche Tätigkeiten gemeinsam mit Schlüsselkompetenzen zu Einheiten zusammengefasst werden oder ob (manche) mit Schlüsselkompetenzen verknüpften Lernergebnisse eigenständige Einheiten bilden, ist abhängig vom jeweiligen Qualifikationssystem.

Schließlich ist zu bemerken, dass die Lernergebnisse einer Qualifikation grundsätzlich nur einmal bewertet werden sollten (es sei denn, die Leistung des Lernenden entspricht nicht den Erwartungen). Daher wird ein bestimmtes Lernergebnis normalerweise nicht in mehrere verschiedene Einheiten aufgenommen. In manchen Fällen kann es jedoch notwendig sein, Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen festzulegen, die für alle oder für eine Gruppe von Einheiten relevant sind – zum Beispiel solche, die Gesundheit und Sicherheit, Umweltschutz oder Hygiene betreffen und in manchen Fällen Schlüsselkompetenzen. Auch wenn diese Lernergebnisse allgemeiner Natur sind oder in allen Bereichen der Qualifikation eine Rolle spielen, sollten sie in der Beschreibung der Einheit deutlich gemacht werden.

 
7. Wie sollten Einheiten für die Teilnahme am ECVET beschrieben werden?
 

Die Einheiten sollten in klaren und verständlichen Begriffen beschrieben werden und auf die relevanten Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen verweisen.

Die Beschreibung der Einheiten ist für den Erfolg des ECVET entscheidend, da sie die Grundlage für die Transparenz der Qualifikationen bilden. Zuständige Einrichtungen und Berufsbildungsanbieter verschiedener Qualifikationssysteme sowie die Arbeitgeber gewinnen anhand der Beschreibungen ein besseres Verständnis von Einheiten sowie Bewertungen, die in einem anderen Kontext erteilt wurden. Zwei Aspekte sind wichtig: die Verständlichkeit der Terminologie sowie eine leserfreundliche Strukturierung des Texts.

Die Spezifikationen für eine Einheit sollten Folgendes umfassen:

  • Die allgemeine Bezeichnung der Einheit;

Im Fall von Einheiten, die Lernergebnisse mit unmittelbarem Bezug zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten/Aufgaben oder zu Abläufen am Arbeitsplatz betreffen, sollte der Titel unter Arbeitsmarktaspekten aussagekräftig sein. Er sollte außerdem die Orientierung der Einheit an Lernergebnissen deutlich machen, d. h. auf Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen verweisen (anstatt sich auf ein Unterrichtsthema zu beziehen).

Die Aussagekraft der Titel der Einheiten ist besonders im Hinblick auf die Kommunikation mit Arbeitgebern von Bedeutung.

  • gegebenenfalls die allgemeine Bezeichnung der Qualifikation (bzw. Qualifikationen), auf die sich die Einheit bezieht;
  • die Referenz der Qualifikation nach dem EQR- Niveau und gegebenenfalls dem Niveau des nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) mit den der Qualifikation zugewiesenen ECVET-Leistungspunkten;
  • die in der Einheit enthaltenen Lernergebnisse;

Die Ausführlichkeit der Beschreibung der Einheiten sollte dem Zweck sowie dem Adressaten angemessen sein. Falls die Beschreibung in erster Linie den Lernenden und Arbeitgebern den Inhalt der Einheit erläutern soll, sind weniger Details erforderlich, als wenn sie auch als Richtlinie für das Bewertungsverfahren dient.

Es kann vorgesehen sein, dass die Beschreibung einer Einheit aus zwei Teilen besteht: einer Zusammenfassung (zur allgemeinen Information) und einer ausführlichen Beschreibung (die von Lehrern, Prüfern u. A. verwendet wird):

  • die Verfahren und Kriterien für die Bewertung dieser Lernergebnisse;
  • die der Einheit zugewiesenen ECVET-Punkte (weitere Informationen finden Sie im Abschnitt über ECVET-Punkte);
  • die Gültigkeitsdauer der Einheit, falls relevant.

Wenn nationale Normen zusätzliche Anforderungen oder Einschränkungen für Einheiten und ihre Beschreibungen vorgeben, z. B. eine zeitlich begrenzte Gültigkeit, werden auch diese in der Beschreibung aufgeführt.

 

ECVET-PUNKTE

8. Was sind ECVET-Punkte?
 

ECVET-Punkte sind eine numerische Darstellung des Gesamtgewichts der Lernergebnisse in einer Qualifikation und des relativen Gewichts der Einheiten in Bezug auf die Qualifikation.

In Kombination mit den Einheiten, den Deskriptoren der Lernergebnisse und Angaben zum Niveau einer Qualifikation können ECVET-Punkte die Einordnung der Qualifikation erleichtern. Die einer Qualifikation zugewiesenen ECVET-Punkte können beispielsweise zusammen mit anderen Angaben den Umfang einer Qualifikation verdeutlichen.

Die einer Einheit zugewiesenen ECVET-Punkte informieren den Lernenden über die relative Gewichtung des Stoffs, den er/sie bereits bewältigt hat. Entsprechend ermöglichen sie auch eine Einschätzung des noch ausstehenden Volumens.

 
9. Wie viele ECVET-Punkte werden einer Qualifikation zugewiesen und auf welcher Grundlage?
 

ECVET-Punkte werden auf Grundlage einer Konvention zugewiesen, nach der 60 Punkte den Lernergebnissen entsprechen, die während eines Jahres formaler Vollzeitausbildung erzielt werden sollten.

Für jede Qualifikation wird ein bestimmter formaler Lernkontext als Referenz- Bildungsweg ausgewählt und die Gesamtzahl der Punkte auf Grundlage von 60 Punkten für ein Jahr formaler Vollzeitausbildung festgelegt.

In einigen europäischen Ländern ist die Beschreibung einer Qualifikation unabhängig von dem Ausbildungsprogramm, das auf sie vorbereitet. Außerdem ist es möglich, dass mehrere verschiedene Programme zum Erwerb einer bestimmten Qualifikation führen. Das ECVET weist Punkte daher Qualifikationen und nicht Ausbildungsprogrammen zu. Um jedoch die Anzahl der ECVET-Punkte festzulegen, die einer Qualifikation zugewiesen werden, wird ein bestimmtes formales Lernprogramm als Referenz- Bildungsweg ausgewählt. Die Entscheidung, welches konkrete Programm als Referenz-Bildungsweg dienen soll, liegt bei den zuständigen Einrichtungen, die für die Gestaltung der Qualifikationen verantwortlich sind. Es kann sich z. B. um die berufliche Erstausbildung oder das am häufigsten gewählte Programm handeln. Aus der Dauer des gewählten Referenz-Bildungswegs und der ECVET-Konvention über die Zuweisung von ECVET-Punkten ergibt sich dann die Anzahl der Punkte, die der Qualifikation zugewiesen werden.

 
10. Was ist der Unterschied zwischen ECVET-Punkten und Leistungspunkten?
 

ECVET-Punkte sind nicht mit Leistungspunkten zu verwechseln. Leistungspunkte werden für die Lernergebnisse vergeben, die ein Lernender erzielt hat (siehe Abschnitt unten über die Übertragung und Akkumulierung von Leistungspunkten). Bei ECVET-Punkten handelt es sich dagegen um eine Angabe zur Qualifikation und deren Einheiten. Mit anderen Worten betreffen Leistungspunkte eine Person und ihre persönlichen Lernfortschritte (und existieren daher nur, insofern sie von jemandem erworben wurden), während ECVET-Punkte mit der entsprechenden Qualifikationsstruktur und Beschreibung verknüpft sind (unabhängig davon, ob jemand diese Qualifikation erreicht hat oder nicht).

Leistungspunkte können angerechnet und akkumuliert werden, wenn die zuständige Einrichtung bestätigt, dass die von einem Lernenden erworbenen Leistungspunkte relevant sind und als Teil der Qualifikation berücksichtigt werden können, die der Lernende anstrebt (oder anerkennen lassen möchte). ECVET-Punkte sagen etwas über die Leistungspunkte aus, die ein Lernender übertragen und akkumuliert hat (z. B. über das relative Gewicht der bereits bestandenen Einheiten).

 

ÜBERTRAGUNG UND AKKUMULIERUNG VON LEISTUNGSPUNKTEN

11. Was sind Leistungspunkte?
 

Leistungspunkte für Lernergebnisse (d. h. Leistungspunkte) werden für die Lernergebnisse einer Person vergeben, die bewertet wurden und die für den Erwerb einer Qualifikation akkumuliert oder für andere Lernprogramme oder Qualifikationen angerechnet werden können.

Leistungspunkte bringen zum Ausdruck, dass der Lernende die erwarteten Lernergebnisse erreicht hat, positiv bewertet wurde und das Ergebnis der Bewertung in einem persönlichen Leistungsnachweis festgehalten wurde. Andere Einrichtungen können die Leistungspunkte eines Lernenden auf Grundlage solcher Nachweise anerkennen.

Leistungspunkte sind nicht dasselbe wie ECVET-Punkte. Die Unterscheidung von Leistungspunkten und ECVET-Punkten wird im Abschnitt über ECVET- Punkte erläutert.

 
12. Worum handelt es sich bei der Übertragung von Leistungspunkten?
 

Bei der Übertragung von Leistungspunkten handelt es sich um die Anrechnung von Lernergebnissen eines Kontexts in einem anderen Kontext. Die Grundlage für die Übertragung von Leistungspunkten bilden die Bewertungs-, Validierungs- und Anerkennungsverfahren.

Um angerechnet werden zu können, müssen Lernergebnisse bewertet werden. Das Ergebnis der Bewertung wird in einem persönlichen Leistungsnachweis des Lernenden festgehalten, welcher eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten darstellt. Auf Grundlage der bewerteten Ergebnisse können die Leistungspunkte dann von einer anderen zuständigen Einrichtung validiert und anerkannt werden.

Es gibt zwei Arten der Übertragung von Leistungspunkten:

  • Übertragung im Rahmen von Partnerschaften;
  • Übertragung außerhalb von Partnerschaften.

Findet die Übertragung von Leistungspunkten im Rahmen einer organisierten Mobilitätspartnerschaft statt und stützt sich auf eine Lernvereinbarung, sollten die Leistungspunkte im Falle einer positiven Beurteilung automatisch validiert und anerkannt werden.

 
13. Worum handelt es sich bei der Akkumulierung von Leistungspunkten?
 

Die Akkumulierung von Leistungspunkten ist ein Verfahren, durch das Lernende Qualifikationen schrittweise durch aufeinanderfolgende Bewertungen und die Validierung von Lernergebnissen erlangen können.

Entscheidungen über die Akkumulierung von Leistungspunkten liegen bei der zuständigen Einrichtung, die für die Zuerkennung der Qualifikation verantwortlich ist. Dem Lernenden wird die Qualifikation dann zuerkannt, wenn er die erforderlichen Leistungspunkte gesammelt hat und alle Bedingungen für die Zuerkennung erfüllt sind.

Das ECVET ermöglicht die Akkumulierung durch Verwendung von Einheiten von Lernergebnissen, die einzeln bewertet, validiert und anerkannt werden können. Es stützt sich auf die Regeln und Anforderungen zur Akkumulierung des jeweiligen Qualifikationssystems. Diese Regeln legen fest, welche Lernergebnisse für welche Qualifikationen akkumuliert und wie sie bewertet und validiert werden.

 
14. Wie wird die Übertragung von Leistungspunkten im Rahmen einer ECVET-Partnerschaft geregelt?
 

Im Rahmen von ECVET-Partnerschaften wird die Anrechnung von Leistungspunkten in der Lernvereinbarung festgelegt (siehe Abschnitt Lernvereinbarung). Die Vereinbarung definiert, welche Lernergebnisse während der Mobilitätsphase zu erreichen sind und wie sie bewertet werden.

Wenn der Lernende von der aufnehmenden Einrichtung positiv bewertet wurde, bedeutet dies, dass die für die betreffenden Einheiten erwarteten Lernergebnisse erreicht wurden. Diese werden im persönlichen Leistungsnachweis des Lernenden festgehalten. Die Validierung und Anerkennung der Leistungspunkte des Lernenden durch die Herkunftseinrichtung wird auf Grundlage der Lernvereinbarung unmittelbar vollzogen.

Im Fall von Lernergebnissen, die in einem anderen Umfeld und Kontext erzielt wurden und nur einem Teil einervergleichbaren Einheit des Herkunftssystems entsprechen, können die Bewertungsergebnisse im Rahmen fortlaufender Bewertungen (sofern durchgeführt) validiert und anerkannt werden. In jedem Fall sollte der Lernende von demjenigen Teil des Programms ausgenommen werden, der den betreffenden Lernergebnissen entspricht.

 
15. Ist es möglich, Lernergebnisse zu übertragen, die keiner vollständigen Einheit entsprechen?
 

Ja, dies ist - je nach den Regeln zur Bewertung, Validierung und/oder Anerkennung des jeweiligen Qualifikationssystems - möglich.

Besonders im Fall von grenzüberscheitender Mobilität kann es schwierig sein, Lernergebnisse zu erreichen, die einer vollständigen Einheit entsprechen.

In einigen ECVET-Pilotprojekten wurden Lösungen gefunden, um Lernergebnisse anzurechnen, die keiner vollständigen Einheit entsprechen. Die Art und Weise, wie diese Teile von Einheiten im System der Herkunftseinrichtung validiert und anerkannt werden, unterscheidet sich jedoch je nach Qualifikationssystem.

 

BEWERTUNG VON LERNERGEBNISSEN

16. Wer organisiert die Bewertung von Lernergebnissen?
 

Die aufnehmende Einrichtung organisiert die Bewertung der Lernergebnisse auf Grundlage der Lernvereinbarung. Die Bewertung kann von Lehrern, Ausbildern, Arbeitgebern o. A. durchgeführt werden, je nach Ausbildungsprogramm und den Bewertungsregeln und -verfahren, die im Kontext der aufnehmenden Einrichtung gelten.

Es ist jedoch wichtig, dass die aufnehmende Einrichtung und die Herkunftseinrichtung vor der Mobilitätsphase die verwendeten Bewertungsmethoden und das Qualifikationsprofil der Prüfer absprechen, damit sichergestellt ist, dass die Anforderungen an die Qualitätssicherung der Herkunftseinrichtung, die die Leistungspunkte validieren soll, erfüllt werden (dies bedeutet jedoch nicht, dass die Bewertungsmethoden und das Qualifikationsprofil der Prüfer von aufnehmender und Herkunftseinrichtung identisch sein müssen).

 
17. Wo werden die Anforderungen an die Bewertung beschrieben?
 

Vor der Mobilitätsphase besprechen und vereinbaren die Partner, auf welche Weise Lernergebnisse während der Mobilitätsphase bewertet werden. Sie verständigen sich außerdem darüber, durch wen und wie die Qualität dieses Verfahrens gesichert wird.

Die Anforderungen an die Bewertung werden in der Lernvereinbarung beschrieben und können in einer Partnerschaftsvereinbarung formalisiert werden (siehe die Abschnitte Lernvereinbarung und Partnerschaftsvereinbarung).

 

DAS ECVET IM KONTEXT VON NICHT FORMALEM UND INFORMELLEM LERNEN

18. Ist das ECVET auf nicht formales und informelles Lernen anwendbar?
 

Ja, in der Empfehlung steht:

  • Das ECVET erleichtert die Entwicklung flexibler und auf die Einzelperson zugeschnittener Bildungswege sowie die Anerkennung der durch nicht formales und informelles Lernen erworbenen Lernergebnisse.
  • Für die Anwendung des ECVET auf Lernergebnisse, die in nicht formalen und informellen Lernumgebungen oder außerhalb des von einer Vereinbarung abgesteckten Rahmens erworben wurden, sollte die zuständige Einrichtung, die befugt ist, Qualifikationen, Einheiten oder Leistungspunkte zu vergeben, Verfahren und Mechanismen für die Ermittlung, Validierung und Anerkennung derartiger Lernergebnisse durch die Zuweisung entsprechender Einheiten und zugehöriger ECVET-Punkte festlegen.
 
19. Wie erleichtert das ECVET die Validierung nicht formalen und informellen Lernens?
 

Das Validierungsverfahren für nicht formales und informelles Lernen mit dem Ziels des Erwerbs einer Qualifikation umfasst in der Regel die folgenden Schritte:

  • Ermittlung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die im Alltag, am Arbeitsplatz, im Familienkreis oder in der Freizeit erworben wurden;
  • Die Dokumentierung dieser Lernergebnisse durch Sammeln von Belegen wie z. B. Beschreibungen früherer beruflicher Tätigkeiten, die Erarbeitung eines Portfolios oder eine Bewertung;
  • Die Validierung dieser Lernergebnisse anhand von Standards, Referenzinstrumenten oder einer Liste erwarteter Lernergebnisse;.
  • Verleihung einer Qualifikation oder Anerkennung eines Teils einer Qualifikation (d. h. von Lernergebnissen).

Das ECVET erleichtert dieses Verfahren aus den folgenden Gründen:

  • Es beschreibt die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die eine Qualifikation und die zugehörigen Einheiten erfordern. Dies erleichtert der zuständigen Einrichtung die Feststellung, was Lernende im Verhältnis zu den gesamten Anforderungen einer Qualifikation bereits erreicht haben.
  • Es kann eingesetzt werden, um Lernenden zu ermöglichen, einige Einheiten über den Weg der Validierung nicht formalen und informellen Lernens und andere durch formales Lernen zu erwerben.
  • Es erleichtert die Dokumentation erreichter Lernergebnisse durch die Verwendung von Instrumenten wie z. B. persönlichen Leistungsnachweisen.

Das ECVET ermöglicht es Lernenden daher, Qualifikationen teilweise über die Validierung und Anerkennung nicht formalen und informellen Lernens zu erreichen und die verbleibenden Einheiten durch formales Lernen zu absolvieren.

 

PARTNERSCHAFTSVEREINBARUNG

20. Was ist eine Partnerschaftsvereinbarung?
 

Eine Partnerschaftvereinbarung ist eine Übereinkunft zwischen den zuständigen Einrichtungen, die einen Rahmen für die Anrechnung von Leistungspunkten schafft. Sie formalisiert die ECVET-Partnerschaft durch eine beidseitige Einverständniserklärung über den Status und die Verfahren der beteiligten zuständigen Einrichtungen. Sie legt außerdem die Verfahrensregeln für die Zusammenarbeit in der Partnerschaft fest.

 
21. Warum wird eine Partnerschaftsvereinbarung benötigt?
 

Die Übertragung von Leistungspunkten setzt gegenseitiges Vertrauen der beteiligten zuständigen Einrichtungen voraus. Wie in der ECVET-Empfehlung erläutert, sollte dieses Vertrauen durch eine Partnerschaftsvereinbarung unterstützt werden.

Damit Leistungspunkte anerkannt werden können, muss sich die betreffende zuständige Einrichtung sicher sein können, dass die geforderten Lernergebnisse auf zuverlässige und fundierte Weise bewertet wurden. Sie muss außerdem darauf vertrauen, dass die Leistungspunkte der Lernenden für die erwarteten Lernergebnisse relevant sind und dass ein angemessenes Niveau gewährleistet ist.

Mit einer Partnerschaftsvereinbarung erklären sich die zuständigen Einrichtungen mit den Grundsätzen der Gestaltung von Einheiten, der Bewertung, Validierung und Qualitätssicherung des Partners einverstanden. Dieses Verfahren ermöglicht ihnen eine sachkundige Beurteilung, unter welchen Bedingungen sie Leistungspunkte anerkennen können, die im System der Partnereinrichtung erworben wurden.

 

LERNVEREINBARUNG

22. Was ist eine Lernvereinbarung?
 

Eine Lernvereinbarung ist ein personenbezogenes Dokument, das die Bedingungen der jeweiligen Mobilitätsphase beschreibt. Die Lernvereinbarung legt für einen bestimmten Lernenden fest, welche Lernergebnisse und Einheiten absolviert werden sollen und wie viele ECVET- Punkte diesen entsprechen.

Außerdem bestimmt die Lernvereinbarung, dass die Herkunftseinrichtung die vom Lernenden erzielten und von der aufnehmenden Einrichtung positiv beurteilten Lernergebnisse als Teil der Anforderungen für eine Qualifikation validieren und anerkennen sollte. Die Lernvereinbarung stellt daher eine Zusicherung an den Lernenden dar, das seine/ihre Leistung, sofern sie den Erwartungen entspricht, anerkannt wird.

 
23. Warum wird eine Lernvereinbarung benötigt?
 

Die Verwendung von Lerneinverbarungen erleichtert die Anerkennung von Leistungspunkten, die während organisierter Mobilitätsphasen erworben wurden. Lernvereinbarungen stellen sicher, dass die aufnehmende Einrichtung, die Herkunftseinrichtung und der Lernende über die Ziele und Bedingungen der Mobilitätsphase sowie ihre jeweilige Rolle informiert sind. Wenn die Bedingungen der Lernvereinbarung eingehalten wurden, können die Leistungspunkte nach der Rückkehr des Lernenden unmittelbar anerkannt werden. Dies geschieht ohne zusätzliche Bewertung oder Prüfung des Stoffs aus der Mobilitätsphase.

 

PERSÖNLICHER LEISTUNGSNACHWEIS

24. Was ist ein persönlicher Leistungsnachweis?
 

Der persönliche Leistungsnachweis stellt einen Nachweis über Lernergebnisse dar. Er erhält Angaben zu den bewerteten Lernergebnissen des Lernenden sowie den zuerkannten Einheiten und ECVET-Punkten. Er benennt außerdem den Lernenden sowie die zuständigen Einrichtungen, die seine/ihre Leistungspunkte bewertet, validiert und anerkannt haben.

Der persönliche Leistungsnachweis ist Eigentum des Lernenden.

 

ZUSTÄNDIGE EINRICHTUNGEN

25. Wer sind die am ECVET beteiligten zuständigen Einrichtungen?
 

"Zuständige Einrichtung" bezeichnet eine Einrichtung, die nach den Vorschriften und Gepflogenheiten der teilnehmenden Staaten für die Gestaltung und Verleihung von Qualifikationen, für die Anerkennung von Einheiten oder für andere mit dem ECVET zusammenhängende Funktionen zuständig ist, etwa die Zuteilung von ECVET-Punkten für Qualifikationen und Einheiten oder die Bewertung, Validierung und Anerkennung von Lernergebnissen.

Die größte Herausforderung für die Einführung eines gemeinsamen methodischen Rahmens wie des ECVET innerhalb des europäischen Berufsbildungsumfelds ist die Vielzahl der Institutionen, die für die verschiedenen Funktionen der Qualifikationssysteme zuständig sind. Je nach System kann eine Aufgabe (z. B. Gestaltung von Qualifikationen und Einheiten) unter die Verantwortung verschiedener Arten von Akteuren fallen (z. B. nationale oder regionale Ministerien, Sozialpartner, Berufsbildungseinrichtungen).

Um dieser Komplexität zu begegnen, wird im Zusammenhang mit dem ECVET von den verschiedenen Funktionen eines Qualifikationssystems gesprochen und nicht vom Typ der beteiligten Einrichtungen. Die an der Umsetzung und Ausführung des ECVET beteiligten Einrichtungen werden zuständige Einrichtungen genannt.

Nutzer des ECVET müssen daher zuerst ihre Rolle in Bezug auf das eigene Qualifikationssystem klären. Sie müssen ihre Kompetenzen innerhalb des Qualifikationssystems zu den wichtigsten Funktionen des ECVET in Beziehung setzen.

 

Von der EU im Rahmen des Programms für Lebenslanges Lernen (Generaldirektion Bildung und Kultur) finanziert