Die ECVET-Empfehlung ist Teil einer europäischen Gesamtstrategie, die europäische Kompetenzen mithilfe eines Maßnahmenpakets in einer weltweiten Umgebung fördert.
Ziel des Kopenhagen-Prozesses, an dem sich nationale Behörden und Sozialpartner aus 33 europäischen Ländern beteiligen, ist die Weiterentwicklung der Berufsbildungssysteme.
Seit 2002 (Verabschiedung der Kopenhagener Erklärung) kommen die Bildungsminister der Mitgliedstaaten alle zwei Jahre zusammen, um den Fortschritt des Prozesses zu bewerten.
Anlässlich der jüngsten Konferenz im Dezember 2010 im belgischen Brügge legten die für Berufsbildung zuständigen Minister gemeinsam mit den Sozialpartnern und der Europäischen Kommission die Prioritäten des Kopenhagen-Prozesses für den Zeitraum 2011-2020 fest.
Weitere Informationen zu diesem Thema und Dokumente zum Kopenhagen-Prozess seit 2002 in allen Sprachen: http://ec.europa.eu/education/vocational-education/doc1143_de.htm
Die ECVET-Empfehlung ist Teil einer europäischen Gesamtstrategie, die europäische Kompetenzen mithilfe eines Maßnahmenpakets in einer weltweiten Umgebung fördert.
Der von der Lissabon-Strategie abgedeckte Zeitraum ist verstrichen. Sie wird vom Nachfolgeprogramm der Europäischen Kommission abgelöst, das den Anforderungen Europas bis 2020 gerecht werden soll. Im Dokument „Europa 2020“ erkennen die europäischen Politiker an, dass die Berufsbildung für Streben nach Erstklassigkeit und internationaler Wettbewerbsfähigkeit ebenso wie für die Integration aller Bevölkerungsgruppen äußerst wichtig ist.
Das Dokument zu „Europa 2020“ ist in englischer Sprache verfügbar: http://ec.europa.eu/europe2020/index_en.htm
Weitere maßgebliche Dokumente zu „Europa 2020“, die sich mit der Berufsbildung befassen, stehen im Downloadbereich auf dieser Seite zur Verfügung:
Nähere Informationen und weitere Sprachen: http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/doc1120_de.htm
Von der EU im Rahmen des Programms für Lebenslanges Lernen (Generaldirektion Bildung und Kultur) finanziert